Inkontinenzversorgung – das Wichtigste
Inkontinenzprodukte werden über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgerechnet – nicht über die Pflegekasse. Grundlage ist § 33 SGB V (Hilfsmittel). Mit einer ärztlichen Verordnung haben Sie Anspruch auf Inkontinenzprodukte, die von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.
Zuzahlung: Gesetzlich Versicherte zahlen 10 % des Preises, mindestens 5 € und maximal 10 € pro Verordnung. Bei Erreichen der Belastungsgrenze (2 % des Jahresbruttoeinkommens) entfällt die Zuzahlung.
Voraussetzungen
Ärztliche Verordnung (Rezept)
Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse
Medizinisch notwendige Inkontinenz
Antrag beim Anbieter stellen
Welche Produkte sind erhältlich?
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Einlagen
Für leichte bis mittlere Inkontinenz
🩲
Windeln / Vorlagen
Für mittlere bis schwere Inkontinenz
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Pants
Diskret wie Unterwäsche
🛏️
Bettschutzeinlagen
Schutz für Matratze und Bett
🧴
Hautpflegeprodukte
Schutz der Haut bei Inkontinenz
🏥
Kathetermaterial
Auf ärztliche Verordnung

