§ 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel

Kostenlose Pflegebox 2026

Bis zu 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel – vollständig von der Pflegekasse übernommen. Ab Pflegegrad 1, keine Zuzahlung.

Was ist eine Pflegebox?

Eine Pflegebox (auch: Pflegehilfsmittelbox) ist eine monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung finanziert wird. Die rechtliche Grundlage ist § 40 SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung).

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel bis zu einem Wert von 42 Euro pro Monat. Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen – ohne Zuzahlung.

Wichtig zu wissen

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel gilt nur für die häusliche Pflege. Personen in stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheim) haben keinen Anspruch, da die Einrichtung die Hilfsmittel stellt.

Voraussetzungen für die kostenlose Pflegebox

Anerkannter Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5
Häusliche Pflege (kein Pflegeheim)
Mitglied einer gesetzlichen Pflegekasse
Antrag beim zugelassenen Anbieter stellen

Welche Produkte sind in der Pflegebox?

Die Pflegebox enthält Pflegehilfsmittel zum Verbrauch aus folgenden Kategorien:

🧤
Einmalhandschuhe
Nitril oder Vinyl, für hygienische Pflege
🧴
Händedesinfektionsmittel
Für Pflegende und Pflegebedürftige
🫧
Flächendesinfektionsmittel
Für patientennahe Oberflächen
🛏️
Bettschutzeinlagen
Einweg und wiederverwendbar
😷
Mund-Nasen-Schutz
FFP2-Masken und OP-Masken
🥼
Schutzschürzen
Einweg-Schürzen für die Pflege

Pflegebox nach Pflegegrad

PflegegradPflegebox-AnspruchMonatlicher BetragZuzahlung
Pflegegrad 1 Jabis 42 €0 €
Pflegegrad 2 Jabis 42 €0 €
Pflegegrad 3 Jabis 42 €0 €
Pflegegrad 4 Jabis 42 €0 €
Pflegegrad 5 Jabis 42 €0 €

Häufige Fragen zur Pflegebox

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