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Entlastungsbetrag 125 Euro: Wofür kann man ihn einsetzen?

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Wir erklären, wofür er eingesetzt werden kann und wie man ihn beantragt.

Pflege-Manager Redaktion18. März 20265 Min. Lesezeit
Entlastungsbetrag 125 Euro: Wofür kann man ihn einsetzen?

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) beträgt 125 Euro monatlich und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er ist die einzige Geldleistung, die auch bei Pflegegrad 1 gewährt wird.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Anerkannte Verwendungszwecke:

  • Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen
  • Ambulante Pflegedienste (Betreuungs- und Entlastungsleistungen)
  • Anerkannte Alltagsbegleiter und Betreuungsdienste
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (Einkaufshilfe, Begleitung zu Arztterminen)

Nicht anerkannte Verwendungszwecke:

  • Medizinische Behandlungspflege
  • Private Ausgaben ohne Bezug zur Pflege

Nicht genutztes Budget ansparen

Nicht genutztes Budget kann auf das nächste Quartal übertragen werden – maximal auf das Ende des übernächsten Jahres.

Entlastungsbetrag und Pflegesachleistungen

Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann der Entlastungsbetrag zusätzlich zu den Pflegesachleistungen genutzt werden – er erhöht das verfügbare Budget.

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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, jedoch übernimmt Pflege-Manager.de keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Gesetzliche Regelungen können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Pflegekasse, einen zugelassenen Pflegeberater gemäß § 7a SGB XI oder einen Rechtsanwalt.