Kurzzeitpflege 2026: Kosten, Dauer und Antrag
Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende stationäre Pflege – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die Hauptpflegeperson ausfällt. Wir erklären Kosten, Dauer und Antrag.

Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung. Sie kommt zum Einsatz, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann.
Wer hat Anspruch?
Kurzzeitpflege steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu. Sie kann bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Leistungsbeträge 2026
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Kurzzeitpflege (Grundbetrag) | bis 1.774 € / Jahr |
| Mögliche Aufstockung aus Verhinderungspflege | bis zu 50 % = 842,50 € |
| Maximaler Gesamtbetrag | bis 2.616,50 € / Jahr |
Was kostet Kurzzeitpflege wirklich?
Ein Heimplatz kostet je nach Region 80 bis 200 Euro pro Tag. Der Eigenanteil (Kosten abzüglich Pflegekassen-Zuschuss) muss selbst getragen werden.
Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann Kurzzeitpflege als Überbrückung genutzt werden. Im Krankenhaus gibt es in der Regel einen Sozialdienst, der bei der Organisation hilft.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, jedoch übernimmt Pflege-Manager.de keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Gesetzliche Regelungen können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Pflegekasse, einen zugelassenen Pflegeberater gemäß § 7a SGB XI oder einen Rechtsanwalt.



