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MDK-Begutachtung: So bereiten Sie sich optimal vor

Die MDK-Begutachtung entscheidet über den Pflegegrad. Eine gute Vorbereitung ist entscheidend. Wir zeigen, wie Sie sich und die pflegebedürftige Person optimal vorbereiten.

Pflege-Manager Redaktion18. März 20267 Min. Lesezeit
MDK-Begutachtung: So bereiten Sie sich optimal vor

Warum ist die Vorbereitung so wichtig?

Die MDK-Begutachtung dauert 45 bis 90 Minuten. In dieser Zeit bewertet der Gutachter die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Das Ergebnis bestimmt den Pflegegrad für viele Jahre.

Das Pflegetagebuch: Ihr wichtigstes Werkzeug

Beginnen Sie mindestens zwei Wochen vor dem Begutachtungstermin mit einem Pflegetagebuch. Notieren Sie täglich: Welche Tätigkeiten wurden durchgeführt? Wie lange hat jede Tätigkeit gedauert? Wie viel Hilfe wurde benötigt?

Unterlagen, die Sie bereithalten sollten

DokumentZweck
Arztberichte der letzten 12 MonateDokumentation der Erkrankungen
KrankenhausentlassungsberichteAkute Ereignisse und Diagnosen
MedikamentenlisteÜberblick über Dauermedikation
PflegetagebuchDokumentation des täglichen Hilfebedarfs

Schildern Sie den schlechtesten Tag

Der häufigste Fehler: Die pflegebedürftige Person schildert, was sie an einem guten Tag noch schafft. Schildern Sie, wie ein typischer schlechter Tag aussieht.

Kognitive Einschränkungen nicht vergessen

Module 2 und 3 machen zusammen 30 % der Gesamtpunktzahl aus. Vergesslichkeit, Orientierungsprobleme, Verhaltensauffälligkeiten und Schlafstörungen sollten unbedingt erwähnt werden.

Eine Vertrauensperson sollte anwesend sein

Diese Person kann ergänzende Informationen geben, wenn die pflegebedürftige Person etwas vergisst oder beschönigt.

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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, jedoch übernimmt Pflege-Manager.de keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Gesetzliche Regelungen können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Pflegekasse, einen zugelassenen Pflegeberater gemäß § 7a SGB XI oder einen Rechtsanwalt.