Pflegehilfsmittel: Vollständige Übersicht aller Produkte und Zuschüsse
Pflegehilfsmittel erleichtern den Pflegealltag und werden von Pflege- und Krankenkasse bezuschusst. Wir geben eine vollständige Übersicht über alle Produkte, Zuschüsse und Antragsverfahren.

Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Produkte und Geräte, die die häusliche Pflege erleichtern. Es gibt zwei Kategorien: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Einmalartikel) und technische Pflegehilfsmittel (Geräte).
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Pflegebox)
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 42 Euro monatlich (§ 40 SGB XI):
| Produkt | Verwendung |
|---|---|
| Einmalhandschuhe | Hygieneschutz |
| Händedesinfektionsmittel | Infektionsschutz |
| Bettschutzeinlagen | Schutz der Matratze |
| Fingerlinge | Wundversorgung |
| Einmalschürzen | Schutz der Pflegeperson |
Technische Pflegehilfsmittel (Pflegekasse)
| Produkt | Zuschuss |
|---|---|
| Pflegebett | bis 1.470 € oder Miete |
| Hausnotruf | bis 25,50 € / Monat |
| Anti-Dekubitus-Matratze | bis 1.470 € oder Miete |
Hilfsmittel der Krankenversicherung
Für Rollstuhl, Rollator, Badewannenlift, Duschstuhl und Inkontinenzprodukte ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten abzüglich Zuzahlung.
Wohnumfeldverbesserung
Für Umbaumaßnahmen gibt es einen separaten Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, jedoch übernimmt Pflege-Manager.de keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Gesetzliche Regelungen können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Pflegekasse, einen zugelassenen Pflegeberater gemäß § 7a SGB XI oder einen Rechtsanwalt.



