Verhinderungspflege 2026: Urlaub für pflegende Angehörige
Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Auszeit. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.685 Euro jährlich. Wir erklären, wie die Leistung funktioniert und wie man sie beantragt.

Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) greift, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist – durch Urlaub, Krankheit oder andere persönliche Umstände. Eine Ersatzpflegeperson übernimmt die Pflege.
Wer hat Anspruch?
Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, wenn die Hauptpflegeperson die Pflege mindestens sechs Monate lang übernommen hat.
Leistungsbeträge 2026
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Verhinderungspflege (Grundbetrag) | bis 1.685 € / Jahr |
| Mögliche Aufstockung aus Kurzzeitpflege-Budget | bis zu 50 % = 887 € |
| Maximaler Gesamtbetrag | bis 2.572 € / Jahr |
| Maximale Dauer | bis zu 6 Wochen / Jahr |
Wer kann die Ersatzpflege übernehmen?
Professionelle Pflegekräfte: Kosten werden bis zum Höchstbetrag erstattet. Nahestehende Personen: Erstattung auf das 1,5-fache des Pflegegeldes begrenzt. Direkte Angehörige: Maximal das 1,5-fache des Pflegegeldes – außer bei nachgewiesenem Verdienstausfall.
Verhinderungspflege und Pflegegeld
Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für die ersten vier Wochen zur Hälfte weitergezahlt.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, jedoch übernimmt Pflege-Manager.de keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Gesetzliche Regelungen können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Pflegekasse, einen zugelassenen Pflegeberater gemäß § 7a SGB XI oder einen Rechtsanwalt.



