Pflegegeld 2026: Beträge, Anspruch und wie man es beantragt
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Wir erklären die aktuellen Beträge 2026, den Anspruch und was beim Bezug zu beachten ist.

Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine Geldleistung der sozialen Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder nahestehenden Personen gepflegt werden. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und ist steuerfrei.
Pflegegeld 2026: Aktuelle Beträge
| Pflegegrad | Pflegegeld monatlich |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Voraussetzungen für den Pflegegeld-Bezug
Erstens muss ein anerkannter Pflegegrad ab Grad 2 vorliegen. Zweitens muss die Pflege überwiegend durch private Pflegepersonen sichergestellt werden. Drittens muss die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt werden.
Pflegeberatungsbesuch als Pflicht
Wer Pflegegeld bezieht, muss in regelmäßigen Abständen einen Pflegeberatungsbesuch abrufen:
| Pflegegrad | Beratungsbesuch |
|---|---|
| Pflegegrad 2 und 3 | alle 6 Monate |
| Pflegegrad 4 und 5 | alle 3 Monate |
Kombination mit Pflegesachleistungen
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können als Kombinationsleistung genutzt werden. Wenn 40 % des Sachleistungsbudgets genutzt werden, verbleiben noch 60 % des Pflegegeldes.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, jedoch übernimmt Pflege-Manager.de keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Gesetzliche Regelungen können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Pflegekasse, einen zugelassenen Pflegeberater gemäß § 7a SGB XI oder einen Rechtsanwalt.


