Alle Artikel

Pflegegeld 2026: Beträge, Anspruch und wie man es beantragt

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Wir erklären die aktuellen Beträge 2026, den Anspruch und was beim Bezug zu beachten ist.

Pflege-Manager Redaktion18. März 20266 Min. Lesezeit
Pflegegeld 2026: Beträge, Anspruch und wie man es beantragt

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine Geldleistung der sozialen Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder nahestehenden Personen gepflegt werden. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und ist steuerfrei.

Pflegegeld 2026: Aktuelle Beträge

PflegegradPflegegeld monatlich
Pflegegrad 1kein Anspruch
Pflegegrad 2347 €
Pflegegrad 3599 €
Pflegegrad 4800 €
Pflegegrad 5990 €

Voraussetzungen für den Pflegegeld-Bezug

Erstens muss ein anerkannter Pflegegrad ab Grad 2 vorliegen. Zweitens muss die Pflege überwiegend durch private Pflegepersonen sichergestellt werden. Drittens muss die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt werden.

Pflegeberatungsbesuch als Pflicht

Wer Pflegegeld bezieht, muss in regelmäßigen Abständen einen Pflegeberatungsbesuch abrufen:

PflegegradBeratungsbesuch
Pflegegrad 2 und 3alle 6 Monate
Pflegegrad 4 und 5alle 3 Monate

Kombination mit Pflegesachleistungen

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können als Kombinationsleistung genutzt werden. Wenn 40 % des Sachleistungsbudgets genutzt werden, verbleiben noch 60 % des Pflegegeldes.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?

Unser KI-Pflegeberater hilft Ihnen weiter – kostenlos und rund um die Uhr.

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, jedoch übernimmt Pflege-Manager.de keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Gesetzliche Regelungen können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Pflegekasse, einen zugelassenen Pflegeberater gemäß § 7a SGB XI oder einen Rechtsanwalt.