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Pflegegrad beantragen 2026: Schritt-für-Schritt Anleitung

Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Diese Anleitung erklärt den gesamten Prozess – vom Antrag bei der Pflegekasse bis zur MDK-Begutachtung und dem Widerspruch.

Pflege-Manager Redaktion18. März 20268 Min. Lesezeit
Pflegegrad beantragen 2026: Schritt-für-Schritt Anleitung

Wer kann einen Pflegegrad beantragen?

Einen Pflegegrad können alle Personen beantragen, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Erkrankungen dauerhaft – also voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. Das Alter spielt dabei keine Rolle: Auch Kinder und junge Erwachsene können einen Pflegegrad erhalten.

Voraussetzung ist, dass die betreffende Person in der sozialen Pflegeversicherung versichert ist. Das ist bei nahezu allen gesetzlich Krankenversicherten automatisch der Fall, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung neben der Krankenversicherung besteht.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der erste Schritt ist ein formloser schriftlicher Antrag bei der Pflegekasse. Die Pflegekasse ist immer bei der Krankenkasse angesiedelt – wer also bei der AOK krankenversichert ist, wendet sich an die AOK-Pflegekasse. Der Antrag kann per Brief, Fax oder in vielen Fällen auch online gestellt werden.

Wichtig: Das Datum des Antragseingangs ist entscheidend, denn Pflegeleistungen werden frühestens ab dem Monat des Antragseingangs gewährt – nicht rückwirkend.

Ein formloses Schreiben reicht aus: „Hiermit beantrage ich die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in einen Pflegegrad für [Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer]."

Schritt 2: Die MDK-Begutachtung

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person in der Regel zu Hause.

Was wird beim Begutachtungsbesuch bewertet?

Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen:

ModulBereichGewichtung
1Mobilität10 %
2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 %
3Verhaltensweisen und psychische Problemlagen15 %
4Selbstversorgung40 %
5Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen20 %
6Gestaltung des Alltagslebens0 %

So bereiten Sie sich auf den Besuch vor

Führen Sie in den Wochen vor dem Besuch ein Pflegetagebuch. Schildern Sie dem Gutachter die Situation an einem schlechten Tag – nicht an einem guten. Legen Sie alle relevanten Arztberichte bereit. Eine Vertrauensperson sollte beim Besuch anwesend sein.

Schritt 3: Den Bescheid verstehen

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen einen Bescheid erteilen. Stimmt man mit der Einstufung nicht überein, kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden.

Schritt 4: Widerspruch einlegen

Ein Widerspruch ist kostenlos und häufig erfolgreich. Er muss schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht und gut begründet sein – idealerweise mit ärztlichen Attesten.

Pflegegrade im Überblick

PflegegradPunktzahlCharakteristik
Pflegegrad 112,5–26,9Geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 227–47,4Erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 347,5–69,9Schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 470–89,9Schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 590–100Schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Pflegebedarf

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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, jedoch übernimmt Pflege-Manager.de keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Gesetzliche Regelungen können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Pflegekasse, einen zugelassenen Pflegeberater gemäß § 7a SGB XI oder einen Rechtsanwalt.