Pflegegrad beantragen 2026: Schritt-für-Schritt Anleitung
Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Diese Anleitung erklärt den gesamten Prozess – vom Antrag bei der Pflegekasse bis zur MDK-Begutachtung und dem Widerspruch.

Wer kann einen Pflegegrad beantragen?
Einen Pflegegrad können alle Personen beantragen, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Erkrankungen dauerhaft – also voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. Das Alter spielt dabei keine Rolle: Auch Kinder und junge Erwachsene können einen Pflegegrad erhalten.
Voraussetzung ist, dass die betreffende Person in der sozialen Pflegeversicherung versichert ist. Das ist bei nahezu allen gesetzlich Krankenversicherten automatisch der Fall, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung neben der Krankenversicherung besteht.
Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der erste Schritt ist ein formloser schriftlicher Antrag bei der Pflegekasse. Die Pflegekasse ist immer bei der Krankenkasse angesiedelt – wer also bei der AOK krankenversichert ist, wendet sich an die AOK-Pflegekasse. Der Antrag kann per Brief, Fax oder in vielen Fällen auch online gestellt werden.
Wichtig: Das Datum des Antragseingangs ist entscheidend, denn Pflegeleistungen werden frühestens ab dem Monat des Antragseingangs gewährt – nicht rückwirkend.
Ein formloses Schreiben reicht aus: „Hiermit beantrage ich die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in einen Pflegegrad für [Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer]."
Schritt 2: Die MDK-Begutachtung
Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person in der Regel zu Hause.
Was wird beim Begutachtungsbesuch bewertet?
Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen:
| Modul | Bereich | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 | Mobilität | 10 % |
| 2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 % |
| 3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 15 % |
| 4 | Selbstversorgung | 40 % |
| 5 | Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen | 20 % |
| 6 | Gestaltung des Alltagslebens | 0 % |
So bereiten Sie sich auf den Besuch vor
Führen Sie in den Wochen vor dem Besuch ein Pflegetagebuch. Schildern Sie dem Gutachter die Situation an einem schlechten Tag – nicht an einem guten. Legen Sie alle relevanten Arztberichte bereit. Eine Vertrauensperson sollte beim Besuch anwesend sein.
Schritt 3: Den Bescheid verstehen
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen einen Bescheid erteilen. Stimmt man mit der Einstufung nicht überein, kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden.
Schritt 4: Widerspruch einlegen
Ein Widerspruch ist kostenlos und häufig erfolgreich. Er muss schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht und gut begründet sein – idealerweise mit ärztlichen Attesten.
Pflegegrade im Überblick
| Pflegegrad | Punktzahl | Charakteristik |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5–26,9 | Geringe Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 2 | 27–47,4 | Erhebliche Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 3 | 47,5–69,9 | Schwere Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 4 | 70–89,9 | Schwerste Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 5 | 90–100 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Pflegebedarf |
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