Pflegegrade 1 bis 5: Was bedeuten sie wirklich?
Die fünf Pflegegrade bestimmen, welche Leistungen die Pflegeversicherung übernimmt. Wir erklären, was hinter den Einstufungen steckt und welche Geldbeträge 2026 dazugehören.

Das Pflegegradsystem in Deutschland
Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade, die das frühere System der drei Pflegestufen abgelöst haben. Der entscheidende Unterschied: Das neue System berücksichtigt nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern gleichwertig auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn jemand zwischen 12,5 und 26,9 Punkte erreicht. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich steht zur Verfügung. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gibt es bei Pflegegrad 1 nicht.
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung
Ab Pflegegrad 2 (27 bis 47,4 Punkte) öffnet sich der volle Leistungskatalog.
| Leistung | Betrag 2026 |
|---|---|
| Pflegegeld (häuslich) | 347 € / Monat |
| Pflegesachleistungen | 761 € / Monat |
| Entlastungsbetrag | 125 € / Monat |
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung
| Leistung | Betrag 2026 |
|---|---|
| Pflegegeld (häuslich) | 599 € / Monat |
| Pflegesachleistungen | 1.432 € / Monat |
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung
| Leistung | Betrag 2026 |
|---|---|
| Pflegegeld (häuslich) | 800 € / Monat |
| Pflegesachleistungen | 1.778 € / Monat |
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Pflegebedarf
| Leistung | Betrag 2026 |
|---|---|
| Pflegegeld (häuslich) | 990 € / Monat |
| Pflegesachleistungen | 2.200 € / Monat |
Pflegegrad und Demenz
Kognitive Einschränkungen durch Demenz werden gleichwertig zu körperlichen Einschränkungen bewertet. Die Module 2 und 3 machen zusammen 30 % der Gesamtpunktzahl aus.
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