Pflegende Angehörige: Rentenversicherung und soziale Absicherung
Wer Angehörige pflegt, wird von der Pflegekasse in der Rentenversicherung abgesichert. Wir erklären die Voraussetzungen, die Beiträge und weitere Leistungen für pflegende Angehörige.

Warum ist die Rentenversicherung für Pflegende wichtig?
Wer Angehörige pflegt, reduziert oft seine Arbeitszeit. Das hat langfristige Folgen für die eigene Rente. Die Pflegeversicherung zahlt daher Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige.
Voraussetzungen
- Pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2
- Pflege wird mindestens 10 Stunden pro Woche geleistet
- Pflegende Person ist nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig
- Pflege findet in häuslicher Umgebung statt
Wie hoch sind die Rentenbeiträge?
| Pflegegrad | Monatlicher Rentenbeitrag (West) |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | ca. 165 € |
| Pflegegrad 3 | ca. 248 € |
| Pflegegrad 4 | ca. 331 € |
| Pflegegrad 5 | ca. 414 € |
Weitere soziale Absicherungen
Unfallversicherung: Pflegende Angehörige sind kostenlos und automatisch abgesichert. Pflegeunterstützungsgeld: Bis zu 10 Arbeitstage bei kurzfristiger Arbeitsunterbrechung. Pflegezeit: Bis zu 6 Monate vollständige Freistellung mit Kündigungsschutz.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, jedoch übernimmt Pflege-Manager.de keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Gesetzliche Regelungen können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Pflegekasse, einen zugelassenen Pflegeberater gemäß § 7a SGB XI oder einen Rechtsanwalt.



