Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.000 Euro Zuschuss nutzen
Die Pflegekasse bezuschusst Umbaumaßnahmen für eine barrierefreie Wohnung mit bis zu 4.000 Euro. Wir erklären, welche Maßnahmen gefördert werden und wie der Antrag gestellt wird.

Was ist die Wohnumfeldverbesserung?
Die Wohnumfeldverbesserung (§ 40 Abs. 4 SGB XI) ist ein Zuschuss der Pflegeversicherung für Umbaumaßnahmen, die die häusliche Pflege erleichtern. Die Pflegekasse übernimmt pro Maßnahme bis zu 4.000 Euro.
Wer hat Anspruch?
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
| Maßnahme | Typische Kosten |
|---|---|
| Badezimmerumbau (bodengleiche Dusche) | 2.000–8.000 € |
| Treppenlift | 3.000–15.000 € |
| Türverbreiterung für Rollstuhl | 500–2.000 € |
| Haltegriffe und Stützstangen | 100–500 € |
| Rampen und Schwellenbeseitigung | 200–2.000 € |
Wichtig: Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahme gestellt werden. Nachträgliche Anträge werden in der Regel abgelehnt.
Weitere Fördermöglichkeiten
Die KfW-Bank fördert altersgerechte Umbauten mit zinsgünstigen Darlehen. Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Förderung können kombiniert werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, jedoch übernimmt Pflege-Manager.de keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Gesetzliche Regelungen können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Pflegekasse, einen zugelassenen Pflegeberater gemäß § 7a SGB XI oder einen Rechtsanwalt.



